- FAQ's -

  • Wann findet der nächste Ausbildungslehrgang Tontechnik statt und wie lange dauert er ?
    Der nächste Lehrgang beginnt am 9. September 2013 und dauert 4 Semester (2 Jahre).

  • Warum startet im Jahre 2012 kein neuer Lehrgang ?
    Die Ausbildung richtet sich nach der Eidg. Berufsprüfung, welche nur alle 2 Jahre stattfindet.

  • Wie hoch sind die Semester-Kosten?
    Die Ausbildungskosten betragen Fr. 5'250.- pro Semester. Inbegriffen sind dabei der Fachunterricht unserer Dozenten, umfangreiche Skripte & Kursunterlagen, alle Praxis-Seminare (ohne individuelle Verpflegung und Uebernachtung) sowie sämtliche während dem Lehrgang organisierten Trainingsmöglichkeiten
  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um den Ausbildungslehrgang Tontechnik an der TTS besuchen zu können ?
    Die Ausbildung ist offen für alle Personen ab 20 Jahre, welche ein fundiertes Grundwissen im Bereich der Tontechnik erlernen möchten. Bei der Kurs-Anmeldung ist ein mehrseitiges Formular auszufüllen, welche auch über Motivation und bisherige Tätigkeitsgebiete Auskunft gibt. Zudem muss ein aktuelles Audio-gramm des Gehörs beigelegt werden.

    Der Besuch des Ausbildungslehrganges ist unabhängig von der Teilnahme an der Eidg. Berufsprüfung möglich. Die Anzahl der Plätze ist jedoch beschränkt, bei einer hohen Zahl an Anmeldungen wird die Tontechnik-Klasse durch die Schulleitung zusammengestellt.

    Der Rechtsweg gegen diesen Entscheid ist ausgeschlossen.
  • Wer führt die Eidgenössische Berufsprüfung durch ?
    Die Eidg. Prüfung wird von der Prüfungskommission der AES Sektion Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT durchgeführt. Die Kommission ist völlig autonom und ein eigenständiges Gremium.

    Die TTS Tontechnikschule für die Deutschweiz und die CFMS für die Westschweiz sind mit einem Mitglied in der Prüfungskomission vertreten.
     
  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an die Eidgenössische Berufsprüfung zugelassen zu werden ?

    Hier gibt es genaue Vorgaben des Bundesamtes BBT, welche für alle eidg. Fachausweise in der Schweiz gelten. Sie betreffen primär die Anzahl an Praxiszeit, welche man zum Zeitpunkt der Eidg. Prüfung (!) vorweisen und belegen können muss.

    Der Auszug aus dem Prüfungsreglement Art. 8 besagt, dass zur Prüfung zugelassen wird, wer

    a) eine abgeschlossene technische Berufslehre als Multimediaelektroniker, Elektroniker, Informatiker, Mediamatiker, Multimedia-Gestalter oder in einem verwandten Beruf absolviert hat und eine
    1,5-jährige Praxis im Gebiete der professionellen Audiotechnik vorweisen kann;

    oder

    b) einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis und/oder eine abgeschlossene Matura besitzt und eine
    2-jährige Praxis im Gebiete der professionellen Audiotechnik vorweisen kann;

    oder

    c) eine 5-jährige Praxis im Gebiet der professionellen Audiotechnik vorweisen kann.

    Das Eidg. Prüfungsreglement zum Download finden Sie hier unter Education.
     
  • Wie wird die Praxiszeit berechnet ?

    Ein Jahr Praxis besteht aus 220 Tagen à 8 Std. Haben Sie beispielsweise einen normalen Berufsabschluss oder eine Matura, müssen Sie insgesamt 2 Jahre Praxis nachweisen können (siehe oben Variante b), also 440 Tage.

    Der Besuch der TTS Tontechnikschule wird Ihnen zusätzlich mit 110 Tagen angerechnet.

    Tipp: Falls Sie nicht in einer Festanstellung sind, lassen Sie sich Ihre Praxis-Einsätze von Ihren Auftraggebern schriftlich bestätigen und sammeln Sie frühzeitig diese Belege.
  • Ich möchte allgemein mehr über Tontechnik erfahren, ohne jedoch einen Berufsabschluss zu machen ?
    Schauen Sie sich einfach unsere Rubrik Kurse & Workshops an, Sie finden dort bestimmt etwas passendes. Sollte Ihr Thema nicht aufgeführt sein, mailen Sie uns Ihren Ausbildungswunsch.